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Mobilitätsgarantie im VRS

Mobilitätsgarantie im VRS

Bei Verspätungen Taxi oder ICE nutzen

Die Mobilitätsgarantie im VRS sorgt dafür, dass Sie Ihr Ziel auch bei Verspätungen schnellstmöglich erreichen.

Entstandene Kosten, die für die Weiterfahrt mit einem Taxi oder einem zuschlagpflichtigen Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) angefallen sind, werden bis zu einer bestimmten Höhe erstattet.

Grundsätzlich kann die Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden, wenn

Die Mobilitätsgarantie gilt nur bei Verspätungen, die eindeutig im Verantwortungsbereich des Verkehrsunternehmens liegen, wie z. B. Betriebsstörungen an Fahrzeugen oder Betriebsanlagen. Keine Ansprüche bestehen bei Verspätungen durch höhere Gewalt, wie z. B. Unfälle, Unwetterkatastrophen, Bombendrohungen, Streik etc.

Weitere Informationen zur Mobilitätsgarantie erhalten Sie unter www.vrsinfo.de

Über die neuen Fahrgastrechte ab 29.06.2009 für Bahnfahrer finden Sie weitere Informationen unter www.fahrgastrechte.info

Bildquelle: © Sparkie / www.PIXELIO.de

Fahrgastrechte

Mobilitätsgarantie - Broschüre + Antragsformular