Ausnahmegenemigungen für die Bonner Umweltzone
Stadt empfiehlt Nachrüstung mit Diesel-Partikelfiltern
Die Ausnahmeregelungen für die Bonner Umweltzone könnten möglicherweise entfallen. Bislang können Bewohner und in der Bonner Umweltzone ansässige Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für ihre Kraftfahrzeuge ohne Umweltplakette zum Befahren der Zone erhalten. Gleiches gilt auch für Firmenfahrzeuge von außerhalb, die in den Bereich einfahren müssen. Die Anwohner mit Bewohnerparkausweis waren von der Regelung befreit beziehungsweise benötigten keine Ausnahmegenehmigung. Zurzeit wird allerdings die Wirksamkeit der Umweltzone von der Bezirksregierung Köln geprüft. Sollte das Ergebnis so ausfallen, dass der gesetzlich festgelegte Grenzwert für Stickstoffdioxid weiterhin überschritten wird, muss nach Einschätzung der Stadt Bonn damit gerechnet werden, dass diese Ausnahmeregelungen zukünftig entfallen und damit Ausnahmegenehmigungen im Jahre 2011 nicht mehr oder nicht mehr im gewohnten Umfang erteilt werden können.
Derzeit ist es nach Auskunft der Bezirksregierung noch nicht absehbar, welche und ob überhaupt Ausnahmeregelungen für 2011 möglich werden.
Die Stadt Bonn weist daher bereits jetzt darauf hin, dass es möglicherweise nur noch eingeschränkte beziehungsweise keine weiteren Genehmigungen für die genannten Kraftfahrzeuge ab dem Jahr 2011 zum Befahren der Umweltzone geben wird.
Es wird daher empfohlen, Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor, sofern möglich, mit einem Partikelfilter nachzurüsten, um eine günstigere Umweltplakette zu erhalten. Eigentümer von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen erhalten für eine Nachrüstung auf Antrag sogar 330 Euro Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Eile ist jedoch geboten, weil die Fördermittel begrenzt sind.
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