Bonn - Parken im Bundesviertel
Ab Mittwoch werden Parkscheinautomaten aufgestellt - Gleichzeitig gilt Bewohnerparken
In großen Teilen des Bundesviertels ist jetzt das Parken nicht mehr zum Nulltarif möglich. Aufgrund des großen Parkdrucks an diesem Arbeitsplatzschwerpunkt hatte der Stadtrat ein Parkkonzept beschlossen. Ab Mittwoch, 28. Juli, werden jetzt insgesamt 16 Parkscheinautomaten aufgestellt. Gleichzeitig gilt für die in diesem Viertel wohnenden Bürgerinnen und Bürger - das sind zirka 70 Erwachsene mit Hauptwohnsitz - das Bewohnerparkrecht. Das Amt Bürgerdienste der Stadt Bonn rät ihnen daher, sofern sie über keinen gesicherten privaten Stellplatz verfügen, in den nächsten Tagen einen Parkausweis zu beantragen wenn dies nicht schon geschehen ist. Erstanträge können persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Passes sowie des Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Kfz-Zulassungsstelle gestellt werden. Die Gebühr für ein Jahr beträgt 30 Euro. Der Geltungsbereich ist begrenzt auf den Bereich südlich des ehemaligen Bundeskanzleramtes, Rhein, Franz-Josef-Strauß-Allee, B9.
Insgesamt sollen 16 Parkscheinautomaten aufgestellt werden. Über 200 Stellplätze in dem Quartier können dann montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr nur noch mit einem Parkschein besetzt werden. Die Gebühr beträgt 30 Cent pro halbe Stunde, die Höchstparkdauer ist drei Stunden. Die Automaten werden in folgenden Straßen aufgestellt: Karl-Carstens-Straße, Schlegelstraße, Winston-Churchill-Straße, Kurt-Schumacher-Straße, Heinrich-Brüning-Straße, Fritz-Erler-Straße, Fritz-Schäffer-Straße und Sträßchensweg.
Über diese Regelung hatte die Stadt Bonn im Bundesviertel ansässige Firmen und Institutionen sowie die Anwohner in Bürgerversammlungen informiert.

